Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hotel Fokus, Schulstraße 6-7, 48488 Emsbüren

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit dem Hotel Fokus (nachfolgend Hotel genannt) abgeschlossen werden.
  2. Reservierungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Der Vertrag kann grundsätzlich nicht einseitig gelöst werden. Ein Rücktritt vom Vertrag kann nur im Einverständnis mit dem Hotel und unter Berücksichtigung der Regelungen gemäß Ziffer 7 erfolgen.
    Reservierte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 15:00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. „Check in“ ist bis 19:00 Uhr sofern nichts anderes vereinbart wurde. Das Hotel behält sich das Recht vor, bestellte Zimmer nach 19:00 Uhr anderweitig zu vergeben. Am Abreisetag sind die Zimmer, wenn nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart wurde, bis 10:00 Uhr zu räumen („Check out“). Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
  3. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, wird sich das Hotel bemühen, gleichwertigen Ersatz zur Verfügung zu stellen.
  4. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als zu Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
  5. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter oder bestellt er zu Lasten eines anderen, so haften beide als Gesamtschuldner.
  6. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 Prozentpunkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Zudem kann das Hotel im Verzugsfalle eine Gebühr in Höhe von 5,00 € pro Mahnschreiben geltend machen. Dem Hotel bleibt der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
  7. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel beschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollten jeweils schriftlich erfolgen.
    Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde (Option), kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel schriftlich ausübt.
    Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme einer Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalisieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 100 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  8. Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumlichkeiten des Hotels hinterlassen werden, gelten nicht als eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person in Obhut genommen wurden. Für nicht hinterlegte Wertgegenstände (Aufbewahrungsvertrag!) ist die Haftung ausgeschlossen. In Zimmern erstreckt sich eine Haftung darüber hinaus nur auf diejenigen Gegenstände und Materialien, die von dem aus dem Beherbergungsvertrag Berechtigten eingebracht wurden. Der Haftungsumfang des Hotels bei eingebrachten Gegenständen und Materialien ist außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf maximal 3.000 Euro begrenzt.
  9. In den öffentlich zugänglichen Bereichen ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.
  10. In den Zimmern dürfen eingebrachte Elektrogeräte, insbesondere Kaffeemaschinen und Elektrokocher, nicht benutzt werden! Für dadurch eingetretene Schäden haftet der Kunde. Wird im Zimmer gekocht, berechnen wir 200,00 € für die Reinigung des Zimmers. Ebenso berechnen wir 200,00 € für die Reinigung, wenn im Zimmer geraucht wurde.
  11. Die vertragliche Haftung des Hotels für bei Abschluss des Vertrages vorhandene Mängel, die nicht in Folge eines Umstandes eingetreten sind, welchen das Hotel zu vertreten haben, ist ausgeschlossen.
  12. Das Hotel ist zum Ersatz von Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur verpflichtet, soweit
    • der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruht, oder
    • das Hotel eine vertragswesentliche Pflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt, oder
    • das Hotel eine vertragswesentliche Pflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt, oder
    • der Schaden durch eine Versicherung abgedeckt werden kann, welche das Hotel abgeschlossen hat oder zumutbar hätten abschließen können, oder
    • sich in dem Schaden eine typische Gefahr für Leben oder Gesundheit realisiert. Für die Verletzung vertragswesentlichen Pflichten, Verzug oder Unmöglichkeit haftet das Hotel, soweit ihm kein Vorsatz und keine grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, nur für vorhersehbare und unmittelbare Schäden. Soweit Schadensersatzansprüche nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt sind, umfasst dieser Ausschluss oder die Beschränkung auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche gegen Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Hotels. Unberührt von vorstehenden Regelungen bleibt die Haftung für eingebrachte Sachen.
  13. Wird durch einen Kunden der Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des Hotels bzw. seiner Gäste gefährdet, so kann das Hotel den Vertrag unmittelbar lösen. Dies gilt auch im Falle höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände, wenn dadurch die Leistung des Hotels nicht erbracht werden kann.
  14. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsauftrag zustande. Bei Diebstahl oder Beschädigung abgestellter Fahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht.
  15. Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Lingen (Ems). Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  16. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsinhalte. Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine Rechtswirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem sinngemäßen Inhalt der ungültigen am nächsten kommt, zu ersetzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: August 2021